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   VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07   

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VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07 (https://dejure.org/2008,28526)
VG Hannover, Entscheidung vom 05.05.2008 - 4 A 3445/07 (https://dejure.org/2008,28526)
VG Hannover, Entscheidung vom 05. Mai 2008 - 4 A 3445/07 (https://dejure.org/2008,28526)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1
    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit, Änderung der Sachlage, Wahlen, Reformen, politische Entwicklung, Menschenrechtslage, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Oppositionelle, Sicherheitslage, Situation ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Hamburg, 10.04.2008 - 20 A 604/07

    Widerruf eines einem togoischen Staatsangehörigen gewährten Abschiebungsschutzes;

    Auszug aus VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07
    Das erkennende Gericht sieht (ebenso wie das VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008 - 20 A 604/07 -, zitiert nach der Rechtsprechungsdatenbank des VG Hamburg) keinen Anlass, von diesem vom Bundesverwaltungsgericht auf Nachtfluchtgründe erstreckten Maßstab abzuweichen.

    Solange die landesweite Versöhnung nicht fest verankert und ein echter Landesfrieden wiederhergestellt ist, sind die eingetretenen politischen Änderungen möglicherweise nicht von Dauer." Danach kann für die Republik Togo noch keine hinreichende Stabilisierung angenommen werden (vgl. ebenso VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.; VG Osnabrück, Urteil vom 2.11.2007 - 5A 209/07 -).

    Der UNHCR sieht - ebenso wie das erkennende Gericht - ,,bisher keine ausreichende Faktenbasis" und verweist ausdrücklich mit seiner Stellungnahme vom 07.04.2008 (zitiert aus dem Urteil des VG Hamburg vom 18.04.2008, a. a. O.) auf die Schlussfolgerungen aus dem Bericht vom 07.08.2006 (Gleiches ergibt aus dem Bericht der schweizerischen Flüchtlingshilfe, a. a. O., S. 7).

    Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit wird es nach alledem erforderlich sein, den eingeleiteten Demokratisierungsprozess in Togo noch über einen gewissen Zeitraum von wohl ein bis zwei Jahren zu beobachten (ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 20.11.2007, a. a. O.; VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.).

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07
    Daraus folgt aber nicht, dass Art. 1 C Nr. 5 GFK in Widerrufsfällen nicht zu berücksichtigen ist (vgl. für das Folgende nach BVerwG, Urteil vom 01.11.2005, 1 C 21/04 -, BVerwGE 124, 276- 292).

    Dazu muss allerdings feststehen, dass ihm bei einer Rückkehr nunmehr auch nicht aus anderen Gründen Verfolgung droht (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 01.11.2005, a. a. O.).

    Allgemeine Gefahren (z.B. aufgrund von Kriegen, Naturkatastrophen oder einer schlechten Wirtschaftslage) werden von § 73 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG dagegen nicht erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.11.2005, a. a. O.).

  • VG Schwerin, 20.11.2007 - 5 A 1445/04
    Auszug aus VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07
    Diese Sachlage mag es künftig regelmäßig rechtfertigen, togoischen Staatsangehörigen, die nicht als ,,vorverfolgt" gelten, wegen des dann anzuwendenden Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung zu versagen (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 20.11.2007 - 5 A 1445/04 As; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.01.2008 - 10a K 2487/02.A; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.08.2008 - 10a K 2487/02.A; a.A. VG Oldenburg, Urt. v. 19.11.2007, 7 A 3486/04: auch ein Vorverfolgter, der 1990 vor dem Zugriff von Milizen fliehen musste, ist hinreichend sicher), auch wenn davon auszugehen ist, dass politische Aktivitäten von Togoern und togoischen Exilorganisationen in Deutschland von togoischen Regierungskreisen beobachtet werden (Auswärtiges Amt, Lagebericht v. 23.02.06).

    Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit wird es nach alledem erforderlich sein, den eingeleiteten Demokratisierungsprozess in Togo noch über einen gewissen Zeitraum von wohl ein bis zwei Jahren zu beobachten (ebenso VG Osnabrück, Urteil vom 20.11.2007, a. a. O.; VG Hamburg, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.).

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07
    Nach Art. 31 Abs. 1 WVRK ist ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Lichte seines Ziels und Zwecks auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.03.2004 -1 C 1/03 - BVerwGE 120, 206 ).
  • VG Stuttgart, 26.11.2007 - A 11 K 5117/07

    Menschenrechtslage in der Türkei; politische Verfolgung von HADEP/DEHAP/DTP

    Auszug aus VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07
    Denn die Aufhebung der Widerrufsentscheidung lässt die negativen Feststellungen des Bundesamts zu § 60 AufenthG gegenstandslos werden (vgl. VG Stuttgart, 26.11.2007, A 11 K 5117/07, in: juris).
  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07
    Dieser Maßstab - und nicht der der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 18.07.2006 -1 C 15/05 -, BVerwGE 126, 243) -gilt auch in Fällen, in denen Asylbewerber als nicht ,,vorverfolgt" ausgereist aber nach dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit insbesondere wegen exilpolitischer Aktivitäten oder einer Asylantragstellung als gefährdet angesehen wurden.
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall, in dem das Bundesamt wegen illegaler Ausreise aus dem Heimatland und Stellung eines Asylantrags in Deutschland die Feststellung getroffen hatte, die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AusIG lägen vor, im Rahmen des nachfolgenden Widerrufsverfahrens nach § 73 Abs. 1 AsylVfG gefordert, dass eine erneute Gefährdung auf absehbare Zeit ,,mit hinreichender Sicherheit" ausgeschlossen sein müsse (Urteil vom 20.03.2007 -1 C 38/06 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff AufenthG Nr. 27).
  • BVerwG, 08.05.2003 - 1 C 15.02

    Asylrechtlicher Abschiebungsschutz; Anerkennung als politischer Flüchtling;

    Auszug aus VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07
    Nur wenn das Bundesamt die Anerkennung von sich aus ausgesprochen hat, kommt es im Widerrufsverfahren darauf an, ob sich die für die Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse nach Ergehen des bestandskräftigen Anerkennungsbescheids erheblich geändert haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.05.2003 -1 C 15/02 -, BVerwGE 118, 174).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 23.07

    Europäischer Gerichtshof soll Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge

    Auszug aus VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07
    Offen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich die - im hier interessierenden Zusammenhang nicht relevante - Frage, ob dieser Maßstab unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG auch in einer Situation gilt, in der die bisherigen Umstände, aufgrund derer der Betreffende als Flüchtling anerkannt worden ist, entfallen sind und nun neue, andersartige verfolgungsbegründende Umstände geltend gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 7.02.2008 -10 C 23.07,10 C 31.07, 10 C 33.07, Vorlagenfrage 3 -, InfAusIR 2008, 183).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Hannover, 05.05.2008 - 4 A 3445/07
    Unerheblich ist, ob die Asylanerkennung oder die Flüchtlingszuerkennung rechtmäßig oder von Anfang an rechtswidrig war (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.08.2004 -1 C 22/03 -, NVwZ 2005, 89).
  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

  • VG Gelsenkirchen, 09.01.2008 - 10a K 2487/02

    Togo, Journalisten, Oppositionelle, Regimegegner, Pressefreiheit, Situation bei

  • VG Oldenburg, 19.11.2007 - 7 A 3486/04

    Togo, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit,

  • VG Hamburg, 04.07.2008 - 20 A 176/08

    Togo, Widerruf, Familienflüchtlingsschutz, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der

    1329/07.NW; VG Hannover, Urt. v. 5.05.2008, 4 A 3445/07; a.A. VG Osnabrück, Urt. v. 25.03.2008, 5 A 23/08).
  • VG Karlsruhe, 12.11.2008 - A 1 K 1841/08

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

    Daher folgt das Gericht der Auffassung anderer Verwaltungsgerichte, die eine Änderung der Verhältnisse nicht in Abrede stellen, jedoch zur Bejahung hinreichender Verfolgungssicherheit einen Beobachtungszeitraum von weiteren ein bis zwei Jahren für erforderlich halten (etwa: VG Neustadt, Urt. vom 27.03.2008 - 2 K 1329/07.NW - VG Hamburg, Urt. vom 16.05.2008 - 20 A 564/07 - VG Hannover, Urt. vom 05.05.2008 - 4 A 3445/07 -) nicht, sondern bejaht diese bereits zum jetzigen Zeitpunkt (ebenso: VG Schwerin, a.a.O.; VG Osnabrück, a.a.O.; VG München, a.a.O.; VG Minden, a.a.O.; VG Düsseldorf, a.a.O.).
  • VG Karlsruhe, 12.11.2008 - A 1 K 1746/08

    Togo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, herabgestufter

    Daher folgt das Gericht der Auffassung anderer Verwaltungsgerichte, die eine Änderung der Verhältnisse nicht in Abrede stellen, jedoch zur Bejahung hinreichender Verfolgungssicherheit einen Beobachtungszeitraum von weiteren ein bis zwei Jahren für erforderlich halten (etwa: VG Neustadt, Urt. vom 27.03.2008 - 2 K 1329/07.NW - VG Hamburg, Urt. vom 16.05.2008 - 20 A 564/07 - VG Hannover, Urt. vom 05.05.2008 - 4 A 3445/07 -) nicht, sondern bejaht diese bereits zum jetzigen Zeitpunkt (ebenso: VG Schwerin, a.a.O.; VG Osnabrück, a.a.O.; VG München, a.a.O.; VG Minden, a.a.O.; VG Düsseldorf, a.a.O.).
  • VG Schwerin, 02.09.2008 - 5 A 603/08

    Togo: erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung in den maßgeblichen

    Aufgrund dieser Erkenntnislage geht das Gericht davon aus, dass die erforderliche nachträgliche erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse vorliegt (ebenso: VG Osnabrück, Urt. v. 25.03.2008 - 5 A 23/08 - VG München, Urt. v. 13.03.2008 - M 25 K 07.50993 - VG Minden, Urt. v. 11.03.2008 - 10 K 208/08.A - VG Düsseldorf, Urt. v. 12.12.2007 - 12 K 4367/07.A -) und folgt ausdrücklich nicht der anderslautenden Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg (vgl. Urt. v. 10.04.2008 - 20 A 604/07 - ebenso: VG Neustadt an der Weinstraße, Urt. v. 27.03.2008 - 2 K 1329/07.NW - VG Hannover, Urt. v. 05.05.2008 - 4 A 3445/07 - VG Freiburg, Urt. v. 26.06.2008 - A 1 K 2160/07 -).
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